Gute Nachrichten für Eigentümer von Bestandsgebäuden
In Nordrhein-Westfalen fördert das Land den Ausbau klimafreundlicher Heiztechnik: Du kannst nun eine attraktive Bohrmeterförderung für die Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe beantragen. Gefördert werden Erdwärmesondenbohrungen bei Mehrfamilienhäusern im Bestand – mit klar definierten Konditionen.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Bohrungen zur Nutzung oberflächennaher Erdwärme, die gemeinsam mit einer Wärmepumpe installiert werden. Förderfähig sind dabei insbesondere:
- Erdwärmesonden (geschlossenes System)
- Bohrungen, die den Anforderungen der Richtlinie VDI 4640 entsprechen
- Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39
- Die anschließende Wärmepumpenanlage muss eine ausreichende Jahresarbeitszahl laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen.
Förderhöhe im Überblick:
Für geförderte Maßnahmen gelten folgende Sätze:
- Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre alt, mit ≥ 3 getrennten Wohneinheiten):
30 € pro Bohrmeter
- Maximale Förderobergrenze:
15.000 € brutto pro Vorhaben - Bohrtiefenbeschränkung:
Förderfähig sind nur Bohrungen bis max. 400 m (oberflächennahe Geothermie).
Wichtig für Deine Antragstellung
- Pro Gebäude bzw. Standort ist nur eine Geothermie-Bohrförderung möglich.
- Mehrere Einzelbohrungen sind möglich
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Jetzt Antrag stellen und von nachhaltiger Wärme profitieren!
Nutze die neue Landesförderung und sichere Dir finanzielle Unterstützung für Deine Geothermie-Bohrung. Weitere Informationen, technische Vorgaben und das digitale Antragsformular findest Du direkt auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg oder im Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Infos zum Thema Geothermie und unser Kostenvoranschlagsformular findest Du hier:
rts-bielefeld.de/leistungen/geothermie/
