Wir bieten die Installation einer Erdwärmesondenanlage als Komplettleistung an
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Nur ein Ansprechpartner
- Keine Koordinierungsprobleme
- Zügige und reibungslose Abwicklung
- Termingerechte Ausführung bis in den Heizungskeller
- Einfache Kostenübersicht
Nehmen Sie uns beim Wort, wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot!
Durchführung
Von uns werden sämtliche Gewerke von der Tiefenbohrung mit anschlussfertiger Sonde bis zur Erstellung der PE-Anschlussleitungen von Vor- und Rückläufen inkl. der Verschweißungen, sowie der erforderlichen Druckprüfungen erbracht. Mit Hilfe von modernen, leistungsfähigen Doppelkopf-Bohranlagen werden fachgerechte Tiefenbohrungen von 70-150 m abgeteuft und anschließend mit den PE-Sonden bestückt. Selbstverständlich kümmern wir uns dabei auch um die wasserrechtlichen Genehmigungsarbeiten, die Einholung aller erforderlichen Planunterlagen sowie die Gestellung von Standrohren für die benötigte Wasserversorgung der Bohranlagen.
Förderung
Umfangreiche Förderung für alle, die ihre Raumwärme ökologisch aus erneuerbarer Energie anstatt mit fossilen Energieträgern erzeugen wollen. Mit unserem professionellen Fördermanagement unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung und beantworten Ihre Fragen.
Die Förderung für Wärmepumpen in der Modernisierung (Heizungstausch) wird nochmals verbessert. Der Fördersatz bleibt bei 35% bzw. bei 45 % wenn ein Ölkessel getauscht wird. Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es zusätzliche fünf Prozentpunkte. Außerdem werden die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit hochgesetzt. Bis Juli 2021 treten zunächst nur die BEG-Einzelmaßnahmen in Kraft, die sich allein auf die Modernisierung richten. Im Neubau gibt es keine Einzelmaßnahmen mehr, hier werden Wärmepumpen im Rahmen der Effizienzhäuser gefördert. Damit richten sich die folgenden Ausführungen auf den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt).
Fördervoraussetzungen bei Bestandsgebäuden
- Für die Förderung notwendige Jahresarbeitszahl Sole/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden = JAZ 3,8. Die Jahresarbeitszahl ist der Maßstab für die Effizienz einer Wärmepumpenanlage.
- Einbau eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
- Bei Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung muss das ausführende Bohrunternehmen gem. DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifiziert sein.
Förderbedingungen im Neubau
Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2021
- Die Einzelförderung der Wärmepumpe im Neubau (ehem. Innovationsförderung) entfällt. Das betrifft Wasser/Sole-Wärmepumpen und besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Eine weitere wichtige Neuigkeit: Bislang war der Ersatz von austauschpflichtigen Heizungen (ehem. § 10 EneV) von der Förderung ausgenommen – ab dem 01.01.21 kann dies gefördert werden
- Für den Einsatz der Wärmepumpen in der Modernisierung verändern sich einige der technischen Mindestvoraussetzungen. Das betrifft insbesondere die Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“, die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Für Wärmepumpen, die im Rahmen von KfW-Effizienzhäusern gefördert werden, bestehen keine über die allgemeine Marktzulassung hinausgehenden Mindestanforderungen
Zusätzliche Förderung für Erdwärmeheizungen
- Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 10 €/m im Bestandsbau, 5 €/m im Neubau
- Erdwärmekollektoren: 6,5 €/m² im Bestandsbau, 3,25 €/m² im Neubau
- Brunnenbohrungen für Grundwasser-Wärmepumpen (bis 400 Meter Tiefe): 1 € pro Liter (Pumpenleistung pro Fördermenge)
Voraussetzungen für die Förderung ist die Auslegung der Anlage nach der VDI-Richtlinie 4640 und die fachgerechte Montage durch einen Fachunternehmer, die Entsprechung mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Landes und die Erfüllung der Mindestkriterien für die Jahresarbeitszahl des bundesweiten Marktanreizprogramms (3,8 bei Wohngebäuden, 4,5 bei Nichtwohngebäuden).
Die Förderperiode für das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung ist mit Datum vom 20. November 2020 beendet.
Neue Anträge können voraussichtlich ab dem 4. Februar 2021 gestellt werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung
Wer kann die Förderung beantragen?
Wo muss ich die Förderung beantragen?
Bis wann muss ich die Förderung beantragen?
Welche Kosten können gefördert werden?
Wie effizient müssen die Wärmepumpen sein?
Warum muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden?
Werden auch PV-Anlagen zusammen mit Wärmepumpen zusätzlich gefördert?
Kalte Nahwärmenetze

Vorteile für Versorger und Hausbesitzer:
- Hohe Versorgungssicherheit
- Grundlastfähigkeit (Erdwärme ist tages- und jahreszeitenunabhängig verfügbar)
- lukrative Bafa-Förderung
- Kundenbindung durch Wärme/Kälte und Netznutzungs Contracting
- Niedriger Primärenergiefaktor durch Anschluss an das Netz (Erfüllung EEWärmeG + EnEV-Vorgaben)
- Niedrige Verbrauchskosten durch hohe Effizienz
- CO² neutrale Wärmeversorgung
- Kühl- und Wärmefunktion in einem System (free cooling)
- Möglichkeit partieller Erweiterung von Bauabschnitten
- Geringe Wartungs- und Servicekosten
- Lange Lebensdauer (> 50 Jahre) der Sondenanlagen
- Energieversorgung aus einer unerschöpflichen Quelle
Der große Vorteil kalter Nahwärmenetze besteht darin, dass die unerschöpfliche Energiequelle Erdwärme genutzt wird, um klimaschonend Raumwärme zu erzeugen. Gleichzeitig kann dasselbe System ohne zusätzlichen Stromeinsatz im Sommer zur Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden. Die Wärmeversorgung ist zu 100% klimaneutral, wenn die Antriebsenergie für die Wärmepumpen aus erneuerbaren Quellen (z.B. PV Anlagen oder Windkraft) stammt.
Kalte Nahwärmenetze, auch Wärmenetzsysteme 4.0 genannt, sind innovative Wärmeinfrastrukturen auf Basis von Wärmenetzen mit niedrigen Temperaturen. Die Wärmebereitstellung erfolgt unter Kriterien des Klimaschutzes und der perspektivisch kostengünstigen Wärmeversorgung überwiegend auf Basis von erneuerbaren Energien und Abwärme. Klassische Wärmenetze bewegen sich in einer Temperatur-Größenordnung zwischen 70 und 100°C. Als kalte Nahwärmenetze werden dagegen Wärme-Verteilnetze bezeichnet, die in die angeschlossenen Gebäude Vorlauftemperaturen von etwa 8 bis 20°C liefern können. Die Wärme wird über Rohrleitungen (Horizontalkollektor) verteilt, in denen ein frostbeständiges Wärmeträgermedium (Wasser-Sole-Gemisch) zirkuliert.
Der große Vorteil dieser Systeme ist, dass sie wegen ihrer niedrigen Temperaturen auf dem Weg durch das Leitungssystem wenig Energie verlieren, bzw. sogar aus dem Erdreich noch aufnehmen. Kalte Nahwärme ist energetisch gesehen sehr effizient, weil ca. 75% der erzeugten Energie vom Untergrund geliefert werden und nur ca. 25% über Strom für die Wärmepumpen bereitgestellt werden muss. Außerdem ist sie partiell gut erweiterbar und sehr anpassungsfähig, was sie für Baulagen prädestiniert, die bezüglich ihrer Entwicklung und ihres Verbrauchs mit Unsicherheiten behaftet sind (primär Neubaugebiete).
Sie haben Interesse an einer Erdwärme-Sondenanlage
Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder nutzen Sie unser PDF als Download. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an
info@rts-bielefeld.de
oder per Post:
RTS – Rohrnetz-Technik Schaumburg GmbH
Fabrikstraße 6-8
33659 Bielefeld
oder über das nebenstehende Anfrageformular.
Eingabefelder mit * sind Pflichtfelder.
Hinweise:
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sowie Ihrer Rechte können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine lückenlos sichere Kommunikation über den E-Mail-Weg nicht gewährleistet werden und eine Einsicht durch unbefugte Dritte beim Übertragungsweg möglich ist!
Falls Du noch Fragen hast, stehen wir Dir gerne auch telefonisch zur Verfügung:
Fon: 0521 – 58 49 32-50
Weitere Informationen
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt: Mehr dazu
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021: Mehr dazu
PDFs
Flyer Erdwärmesondenanlagen
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